Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH (ORD)

1. Allgemeines

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Soweit nicht zwischen uns und unseren Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, finden im Übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.

b) Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur durch schriftliche Bestätigung zustande.

c) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Unterlagen (Rezept, etc.) ist dieser verantwortlich.

d) Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produkte vor und kommt es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder zur verspäteten Auslieferung, so haftet der Kunde für den daraus entstandenen Schaden.

2. Lieferung

a) Erfüllungsort für die Lieferung und Leistungserbringung ist die Firma Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und ihre Filialen sowie im Einzelfall die Wohnung des Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes vereinbart ist. Nicht erhebliche Beanstandungen von Teilliefermengen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.

b) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich, soweit nicht anders vereinbart, auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe in unseren Firmenräumen.

c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Liefer- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Liefer- und Leistungspflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner - unbeschadet der Ziffer 7 dieser AGB - zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, - wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Unsere Liefer- und Leistungspflicht ruht, solange der Kunde uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen) sind wir jederzeit ganz oder teilweise - unter Berücksichtigung der Ziffer 7 dieser AGB - zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wird ein Produkt Mietweise dem Kunden überlassen, so hat er bei Wegfall des Anspruches oder bei Nichtmehrgebrauch unverzüglich und ausschließlich die Fa. ORD zu informieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und an dem Produkt entsteht ein Schaden, so haftet er in vollem Umfang dafür, bis zur Ersatzbeschaffung.

d) Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag über die jeweils verspätete Lieferung bzw. Leistungserbringung zurückzutreten oder Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 7 zu verlangen, wenn die Fa. ORD sich in Verzug befindet und eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen ist. Der Kunde ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung bzw. Leistungserbringung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 7 verlangt oder auf der Lieferung bzw. Leistungserbringung besteht.

3. Sachmängel

a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

b) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dieses gilt nicht, soweit das BGB längere Fristen vorschreibt.

c) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.

d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

e) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Fa. ORD kann die Art der Nacherfüllung verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

g) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche mehr.

h) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, garantierte Beschaffenheit, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur unverzüglichen Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

4. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

a) Soweit uns die Lieferung bzw. Leistungserbringung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann, es sei denn, der Kunde weist einen höheren ihm entstandenen Schaden nach. Dieser Betrag ist auf einen etwa nach Ziffer 3 oder Ziffer 7 zwingend bestehenden Schadensersatzanspruch anzurechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind vorbehaltlich Ziffer 3 und Ziffer 7 ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

b) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 2 Buchstabe c die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich einwirken, wird der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

a)  Die Preise verstehen sich ab unserer Firma bzw. unserer Filialen, und zwar ausschließlich Fracht und Verpackung, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig nach Zugang der Lieferung; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Sofern die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bezahlt wird, gerät der Kunde in Zahlungsverzug und wir können Verzugszinsen sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Rechnungen, welche durch SEPA-Lastschrifteinzug bezahlt werden, buchen wir am 15. des auf das Rechnungsdatum folgenden Kalendermonats vom Konto des Lastschriftauftraggebers ab, es sei denn dieser 15. fällt auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann wird der Lastschrifteinzug am darauffolgenden Bankarbeitstag ausgeführt.

b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen, welche nicht durch die Kostenträger gedeckt sind und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle üblichen Nebenkosten.

c) Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das Gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir - nach unsererWahl - berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistungserbringung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung bzw. Leistungserbringung beanstandet hat.

6. Sicherungsrechte, Eigentumsvorbehalt

a) Die Fa. ORD behält sich das Eigentum an allen Waren, die an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor. Soweit die Fa. ORD im Rahmen der Gewährleistung Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf die Fa. ORD, bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die Fa. ORD die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt, bzw. der Kunde die Austauschlieferung von der Fa. ORD erhält.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. In diesem Fall behält sich die Fa. ORD vor, Schadenersatz in angemessener Höhe zu verlangen.

c) Eigentum der Fa. ORD, welches dem Kunden mietweise überlassen wurde, hat der Kunde ausreichend zu versichern und gegen Diebstahl zu schützen.

d) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sowie zum Mietzweck überlassene Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

e) In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, einer Zurücknahme oder einer Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Sonstige Schadensersatzansprüche

a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, dem MPG, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 3 Buchstabe b.

8. Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand - auch für Scheck- und Urkundenprozesse - ist der Sitz unserer Firma.

b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.

Änderungsdatum: 01.11.2013

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